Von der Idee die Muttersippe wieder aufleben zu lassen
ein Kommentar von Stephanie Ursula Gogolin
... vor ein paar Wochen dümpelte im Netz die Testpedition: Gesetzliche Einführung eines alternativen Familienmodells zur Ehe (wahlweise)* vor sich hin. Die Petition ist bei 52 Stimmen steckengeblieben. Da das seit Jahren mein Thema ist, ich fasse hierzu meine Gedanken zusammen:
Im Gegensatz zu herkömmlichen Meinungen gibt es imho keine alternativen Familienmodelle, sondern nur verschiedene Spielarten des Klassikers „Familie“. Die Grundlage der Familie ist immer das Paarkonstrukt auf der Grundlage von Sexualität und (romantischer) Liebe und, heute mehr denn je, unter Ausschluss der Herkunftsangehörigen - sprich unseren Blutsverwandten. Zwischen der Intention einer Familie und der wie neu daher kommenden Idee eines sogenannten Matriclan, der auf der konsanguinen**, der natürlichen Müttergemeinschaft fußt, liegen daher Welten.
Denken wir doch bitte daran, was die „Familie“ einst eigentlich war - der Herrschaftsbereich eines privilegierten Mannes. Mag sich auch in unserer derzeitigen Kultur inzwischen diese Bedeutung verwischt haben und der modern daher kommende Trend hin zum partnerschaftlichen Paar gehen, es bleibt doch ein bestimmter Effekt bestehend: Zwei Fremde (Nicht-Verwandte) verbinden sich per Bereitschaftserklärung zu einem Paar mit der Absicht ab sofort in allen Bereichen ein gemeinsames Leben führen zu wollen.
Das muss heutzutage nicht mehr unbedingt in einer bindenden Eheschließung enden, denn die unverbindlich-verbindliche Beziehung ist schon länger gesellschaftsfähig geworden. Manche probieren dabei ihr ganzes Leben lang aus, ob der jeweils Andere der „Richtige“ ist und manchmal ist es ein ständiges Kommen und Gehen. Die meisten der Paare leben dann in einer seriellen Monogamie und betreiben nebenbei eine Kleinfamilie. Unsere Gesellschaft ist daher heute zunehmend von der Familienspielart „Patchworkfamilie“ durchsetzt, in der die Kinder bereits die, von ihnen zukünftig erwartete, Flexibilität üben können, die das Wirtschaftsleben ausmacht.
Die Beinahe-Gleichberechtigung der Frau in unserer Gesellschaft lässt uns immer wieder gern übersehen, dass die bestehende Gesetzeslage vor allem die eheliche Verbindung, sprich das heteronormative Paar, schützt und fördert. Das Ehepaar gilt als klassische Grundlage der Familie und schließt inzwischen außer den Kindern, alle anderen Mitglieder beider Herkunftsfamilien rechtlich aus. Ein Gemeinschaftsleben im matrilinear-matrifokalen Verständnis ist derzeit weder im Mainstream noch in den Gesetzen des Staates vorgesehen. Das gilt es zu ändern.
Der hier als Alternative aufgezeigte Matriclan hat als Grundlage die Struktur einer Muttersippe, matrilinear und matrilokal, also so wie sich ursprünglich die Basis des menschlichen Zusammenlebens gestaltete. Dass die konsanguine Matrigemeinschaft, hier Matriclan genannt, nicht nur wirklich eine Alternative zur etablierten Kleinfamilie wäre, sondern bestimmt die bessere Variante sein wird, wurde in dem avaaz – Vorschlag klar benannt. Natürlich ist dieses Projekt noch lange nicht zu Ende gedacht. Vielleicht ist es in manchen Punkten noch zu futuristisch, aber es besitzt das Potential zur Bewegung anzuwachsen - ähnlich der nicht mehr tot zu kriegenden Idee des Bedingungslosen Grundeinkommen. Und ich bin überzeugt, die beiden Ideen bedingen einander und werden eines Tages in der Praxis zusammenwachsen.
Es geht bei dem Gedanken die Muttersippe rechtlich zu konstituieren, auch nicht um eine Erlaubnis für Frauen matrilinear leben dürfen, wie bereits vermutet wurde, sondern um die Forderung nach kollektiver Anerkennung und der selbstverständlichen Unterstützung dieser Lebensweise durch die Gesellschaft, auch in Form einer gesetzlichen Absicherung.
Ein matrilineares Gemeinschaftsleben kommt gegenwärtig jedenfalls sehr wenigen Frauen in den Sinn und wird eher als gestriges Gebaren angesehen. Das derzeitige Familienverständnis endet bei Vater-Mutter-Kind und die frühzeitig abgenabelten Teile der Herkunftsfamilien werden nur noch latent dazugerechnet. In der klassischen (Klein)Familie erfolgt im Erwachsenenalter nicht nur eine körperliche Distanzierung von den Angehörigen, sondern es entsteht dabei auch eine, manchmal irreversible, Trennung im Geiste.
Das ist der bestehende entscheidende Unterschied zu einer konsanguinen Matrigemeinschaft, die sich auf die dauerhafte Zugehörigkeit zu den konsanguinen Verwandten stützt.
Die ohnehin vom patriarchösen System nicht gern gesehene Mutter-Kind-Bindung löst sich unter dem Abnablungsdogma Schritt für Schritt auf und hinterlässt bei Tochter und Sohn eine Leere, die auch noch als nicht gerechtfertigt gebrandmarkt wird. Und um diese Leere des sozialen Vakuums mit Geborgenheit und Verbindlichkeit aufzufüllen, wird uns in unserer Kultur lediglich die Paarbeziehung mit einem, uns bis dahin unbekannten, Menschen empfohlen.
Wenn wir die Idee einer 'Lebensgemeinschaft in Mütterlicher Linie' etablieren wollen, ist die gesellschaftliche Anerkennung auch innerhalb der Gesetzgebung eine zwingende Voraussetzung. Die Grundlage bisheriger Gemeinschaften und Gesellschaften sind und waren immer die natürlichen, die innigen und tragenden, Bindungsgeflechte der konsanguinen Angehörigen. Diese evolutionäre Strategie des Menschen in einer natürlichen (biologischen), mutterbezogenen Ordnung zu leben, wird seit Jahrhunderten durch das patriarchöse System gründlich ausgehebelt.
Einer der entscheidenden Eckpunkte des angedachten Matriclans ist, dass keine sexuell bezogenen Verhältnisse den Zusammenhalt einer solchen Lebensgemeinschaft bestimmen. Dem gegenüber ist heute mehr denn je das erotische (sexualisierte) Liebesverhältnis sowohl für die Ehe (und für andere Paarbeziehungen) eine selbstverständliche, ja zwingende Voraussetzung. Diese Ausgangsposition würde im Matriclan bzw. der Muttersippe entfallen. Die natürliche, matrilineare Verwandtschaft zwischen Angehörigen bildet die einzige Grundlage dieser neu zu etablierenden Lebens-, Fürsorge- und Wirtschaftsgemeinschaft, welche gesetzlich zu schützen wäre.
Wenn ich also zum Beispiel mit meiner Tochter und ihren Kindern eine solche Sippenstruktur praktizieren möchte, steht doch erst ein mal folgendes fest: genetisch verwandt sind wir bereits, also noch mehr an Zugehörigkeit geht gar nicht. In unserem derzeitigen Verständnis jedoch sind Erwachsene autonom und werden solange als ungebunden angesehen, bis sie sich zu einem (nichtverwandten) Partner zugehörig erklären. Diese Art Partnerschaft ist derzeit die einzige legitime und als förderungswürdig angesehene Lebensgemeinschaft – wobei der Ehe immer noch die höchsten Weihen zugesprochen werden. Auch eine eingetragene Lebenspartnerschaft reicht rechtlich noch nicht völlig an den (von den Kirchen geheiligten) Ehestatus heran.
Die Muttersippe würde also im persönlichen Zusammenleben und der gemeinsamen Haushaltsführung genauso anerkannt sein wie ein Ehe/Familie. Es wäre weder der Segen einer Kirche noch die Trauung vor einem Standesbeamten erforderlich, um die Angehörigen der Muttersippe für zusammengehörig zu erklären, denn das sind sie ja bereits von Geburt an. Wenn diese konsanguine Lebensgemeinschaft arriviert und eingeführt wird, würde daher lediglich der Urzustand des menschlichen Zusammenlebens wieder hergestellt und damit die generationsübergreifende Fürsorge für alle Angehörige ganz selbstverständlich vorausgesetzt.
Bisher hat das praktizierte Patriarchat verhindert, dass starke Weiber- und Mutterbande erhalten blieben. Trotzdem gab es, wir können es zwischen den Zeilen der Märchen oder in den eigenen Herzen lesen, einen Ort, den die Menschen in ihrer Seele, als Haus der Mutter abspeichern – es ist der natürliche, aber derzeit unterdrückte Drang nach der Rückbindung an das mütterliche Energiefeld und somit an die Herkunftssippe. Die Suche nach der verlorenen Geborgenheit ist eine Grundstimmung in unserer Gesellschaftskultur.
Ich bin überzeugt dass bei vielen, wenn auch vielleicht nur diffus, diese dauernde Sehnsucht vorhanden ist.
Da sich Töchter schon lange nicht mehr im natürlich-mütterlichen Geist bewegen und sie auf die (lebenslange) "Bindung" zu einem Mann geprägt werden, wird versucht diese latente Sehnsucht in der romantisch verbrämten Liebe auf Lebenszeit zu stillen.
Die weiblichen Energiefelder einer mütterlichen Sippenstruktur sind als Kraftquell längst vergessen. Inzwischen gelten maskuline Werte und eine Herkunftsbindung wird im patriarchalen Verständnis, über die (Pseudo)Vaterlinie festgeschrieben - die Bedeutung der Mutter verblasste immer mehr.
Es geht hier also nicht um einen sogenannten Wahlclan oder um eine "Ehe" unter Frauen oder um die Erweiterung der Eingetragenen Lebensgemeinschaften zwischen Fremden, sondern um nichts weniger als die Legalisierung der Sippenzugehörigkeit in der mütterlicher Linie. Also um die Akzeptanz der urtümlichen, natürlichen und artgerechten Lebensgemeinschaft, bestehend aus weiblichen Blutsverwandten als Gründerinnen sowie den angehörigen Söhnen und Brüdern. Noch mehr verwandt als Mutter – Tochter / Sohn - Tochterskinder ist nicht möglich.
Das erotische Begehren bzw. eine sexuelle, auf einenPartner gerichtete, Betätigung fände außerhalb dieser matrifokalen Lebensgemeinschaft statt. Daher wäre es auch angesagt, die nun mehr veralteten Inzestgesetze zu reformieren.
Die klassische Ehe, als patriarchal verordnete Institution, wurde im christlich geprägten Abendland, als einziger Ort der legitimierten Sexualität bestimmt und die Ehe wiederum gilt immer noch als die Basis der (Klein)Familie. Der Geist der Institution Familie besteht nach wie vor darin den Mann als den Herr des Hauses vorauszusetzen, selbst wenn er nicht anwesend ist. Wenn beispielsweise drei erwachsene und konsanguin** mit einander verwandte Frauen eine Lebensgemeinschaft bilden, gelten sie trotzdem vor dem Gesetz als alleinstehend, da sie keinen Mann (nichtverwandten Partner) haben und ihr Zusammenleben bekommt in den Augen der Öffentlichkeit eine Art WG-Charakter.
Es gilt also eine echte Alternative zur Ehe/Familie anzustreben und die bereits bestehenden konsanguinen Verwandtschaftsverhältnisse offiziell (gesetzlich) als Lebensgemeinschaft anzuerkennen. Und diese müssten in unserer Gesellschaft genauso gefördert werden, wie die klassische Ehe mit Familienstatus, da hier vor allem auch die Kinder aufgezogen würden und sich die unangemessene Bezeichnung "Alleinerziehend" damit auch erledigt.
Der Hauptaspekt, der hier angedachten Lebensgemeinschaft Matriclan bzw. Muttersippe oder auch Matrifokal, ist der generationsübergreifende und geschwisterliche Effekt des Zusammenlebens und somit Voraussetzung für das geborgene Eingebettetsein der Kinder in eine verlässliche Sippengemeinschaft.
Bisher läuft es im gesellschaftlichen Verständnis und in der Gesetzeslage so ab - wenn ein älteres Ehepaar oder auch nur eine Mutter oder ein Vater mit seinen bereits erwachsenen Kindern in einem gemeinsamen Haushalt oder unter einen Dach zusammenlebt, so ist das zwar möglich, wird jedoch bei aller natürlichen Bindung nicht als Lebensgemeinschaft offiziell anerkannt. Jeder Erwachsene, außer den Eheleuten zählt einzeln (und wird auch entsprechend versteuert). Auch wenn (kleine) Kinder zu einer Person gehören, bilden sie mit ihrer derzeit ungebunden Mutter (oder auch Vater) eine eigene Lebensgemeinschaft und diese fallen dann unter den Begriff der Alleinerziehenden. Und wie gesagt empfinde ich es als absurd, dass sowohl vor dem Gesetz sowie durch den Mainstream jeder Erwachsene grundsätzlich ab der Volljährigkeit als autonome "Lebensgemeinschaft" gehandelt wird und erst eine erfolgte Paarbildung gilt als ordentlicher Schritt zur Familiengründung... man heiratet oder tut sich in einer Beziehung zusammen. Damit beginnt auch die gegenseitige Fürsorgepflicht (in guten wie in schlechten Tagen usw.), die der Paarbeziehung zugeordnet wird.
Alle anderen (nach wie vor bestehenden) Verwandtschaftsbeziehungen rücken endgültig in die zweite Reihe. Demnach ist in unserem modernen Verständnis die sogenannte Blutsverwandtschaft nur im Kindesalter wirklich relevant. Natürlich bleibt eine gewisse moralische (und bedingt gesetzliche) Pflicht sich bspw. um pflegebedürftige Eltern zu kümmern, schließlich bleibt das Verwandtschaftsverhältnis bestehen, aber wie bekannt genießt der (amtierende bzw. angeheiratete) Partner immer die Vorrangstellung.
Der noch vor Jahrzehnten in der patriarchalen Familienstruktur beschworene Zusammenhalt hat sich in den heutigen Tagen sehr gelockert. Die zu einem Berufsalltag gehörende Verhinderung von Nähe stört auch ein kontinuierliches Festigen der Familienbande. Daher ist Fürsorge und Pflege innerhalb der Herkunftsfamilien zwar immer noch durchaus üblich, gesellschaftlich gesehen jedoch weder eine anerkannte noch geschätzte Arbeit. Diese Zuwendung wird im Alltag neben der Familienarbeit und der honorierten Erwerbstätigkeiten irgendwie verquetscht. In der Regel betrifft diese dreifache Belastung dann die Frau - die Familienmutter.
Ich bin daher sehr wohl dafür, den „Matriclan“ - Vorschlag mit aller Kraft zu unterstützen, denn seine Ziele erscheinen mir förderungswürdig, obwohl der letzte Punkt mir noch sehr als Zukunftsmusik erscheint:
- Verstärkter Schutz von Müttern und Kindern
- Lückenlose Betreuung von Kindern, Alten und Pflegebedürftigen
- Gewaltfreies Zusammenleben in einem intakten sozialen Verbund
- Perspektivisch ökologischer Landbau und Subsistenzwirtschaft als Lebensgrundlage
(* https://secure.avaaz.org/de/petition/Gesetzliche_Einfuhrung_eines_alternativen_Familienmodells_zur_Ehe_wahlweise
(** verwandt durch Geburt in mütterlichen Linie
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